genehmigt GV 10. .März 2023
1.
Allgemeines
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Der Spielbetrieb auf den Plätzen des Tennisclubs Reinach (nachfolgend TCR) soll sportlich und fair stattfinden.
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Die
Tennisanlage kann von 07.00 – 22.00 Uhr benützt werden.
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Mindestens 1 Platz ist ganzjährig (je nach Witterung) bespielbar.
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Das
Clubhaus, insbesondere Duschen, WC, kann (je nach Witterung) von März bis November benutzt werden.
2.
Tennisplätze
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Die
ordnungsgemässe Pflege der Tennisplätze obliegt dem Zuständigen für die Clubanlage (Platzwart). Im Interesse einer optimalen Pflege sind die Spieler jedoch angehalten, nach dem Spiel
den Platz bis ganz nach Aussen und bis an die Gitter abzuziehen und bei Bedarf vor- und nachher zu bewässern.
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Über die Spielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder ein Mitglied des Vorstandes. Gesperrte Plätze sind markiert und dürfen nicht betreten werden.
3.
Spielberechtigung
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Spielberechtigt sind alle Aktivmitglieder, Doppelmitglieder, Ehrenmitglieder und Junioren/Schüler (gemäss Statuten), sowie die durch den Vorstand berechtigten weiteren Personen
(gemäss separater Vereinbarung).
4.
Einschränkung des Spielbetriebes
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Interclubbegegnungen und -trainings, Clubmeisterschaften und weitere vom TCR organisierte Anlässe haben Vorrang und werden am Anschlagbrett sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
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Für
Trainerstunden sind feste Platzbelegungen möglich (jeweils mit separater Vereinbarung).
5. Reservationssystem
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Jeder Berechtigte erhält von der Spielleitung den Zugang zum Buchungssystem des TCR. Berechtigte sind spielberechtigte Mitglieder ab 16 Jahren sowie weitere vom Vorstand bestimmte
Personen (gemäss separater Vereinbarung).
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Es gelten ausschliesslich Buchungen über die Reservationssoftware.
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Auf allen Plätzen können Reservationen von 60, 90 oder 120 Minuten gebucht werden.
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Reservationen können bis maximal 2 Wochen im Voraus vorgenommen werden. 2 aktive Reservationen für die Buchungsperiode sind pro Berechtigten möglich, das heisst also maximal 240
Minuten. Sobald eine gebuchte Reservation beendet ist, kann eine weitere Buchung erfolgen.
6.
Richtlinien betreffend Spielen mit Gästen
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Spielberechtigte Mitglieder dürfen Gäste zum Spiel einladen. Derselbe Gast darf maximal 4 Mal pro Saison eingeladen werden.
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Vor jedem Spiel mit Gästen
muss eine entsprechende Eintragung in der dafür vorgesehenen Gästeliste (Aushang im Clubhaus) vorgenommen werden.
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Pro
Saison und spielberechtigtes Mitglied sind jeweils 2 Stunden mit einem Gast gratis. Für jede weitere Stunde wird dem berechtigten Mitglied am Saisonende ein an der Generalversammlung
festgelegter Betrag in Rechnung gestellt.
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Im
Reservationssystem muss der Gast mit dem Eintrag ‚Gast‘ erfasst werden.
7.
Diverse Bestimmungen
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Für
Personen- und Sachschäden haftet der Verursacher persönlich. Der TCR lehnt grundsätzlich jede Verantwortung und Haftung für Unfälle ab. Die Versicherung ist Sache der Mitglieder. Ebenso
übernimmt der TCR keine Haftung für Gegenstände, welche auf dem Clubareal verloren oder gestohlen werden.
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Zu
den Plätzen und Einrichtungen der Tennisanlage ist Sorge zu tragen. Garderobe, WC-Anlage, Küche sowie Aussenbereich sind nach jeder Benützung sauber und aufgeräumt zu
hinterlassen.
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Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behältnisse (Glas, Pet, Aluminium). Auf den Plätzen soll kein Abfall zurückgelassen werden.
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Auf
Wunsch erhalten spielberechtigte Mitglieder ab 16 Jahren gegen ein Depot von CHF 50.00 einen Schlüssel zur Anlage. Bei Clubaustritt ist der Schlüssel zurückzugeben und das Depot wird
zurückerstattet. Verlorene Schlüssel sind dem Vorstand zu melden und das Depot verfällt.
8.
Änderung des Reglements
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Der
Vorstand des TCR ist berechtigt, Änderungen des Spielreglements sowie der Haus- und Platzordnung vorzunehmen. Solche Änderungen sind bekanntzugeben. Sie treten sofort nach Bekanntgabe in
Kraft. An der nächsten Generalversammlung sind sie zur Genehmigung vorzulegen.